Anerkennung von Prüfungsleistungen
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium. Für nähere Informationen lesen Sie bitte:
Das Gesamte Anerkennungsverfahren läuft über den jeweiligen Modulverantwortlichen:
Übersicht Modulverantwortliche
Im Rahmen der Sonderregelungen für Bachelor-Absolventen und Quereinsteigern mit 180 ECTS-Punkten bestehen ebenfalls Möglichkeiten der Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.





