Regelungen für Studienbewerber ohne Erststudienabschluss
Das MBA-Fernstudienprogramm bietet auch für beruflich Qualifizierte eine Chance, ohne Erststudium einen Masterabschluss zu erlangen:
Hierfür werden nach § 35 HochSchG Abitur oder FH-Reife sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit vorausgesetzt, die das Erststudium ersetzen kann (Hinweis: Ausbildungszeiten gelten nicht als Berufserfahrung!). Da hier ein besonderes Zugangsverfahren durchlaufen wird, liegt der Bewerbungsschluss jeweils früher: Für das Wintersemester bis 30.05. und für das Sommersemester bis zum 30.11. des Jahres.
Die Durchführung der Zugangsprüfung ist für die Studienbewerber kostenfrei.
Termine der Zugangsprüfung für das Wintersemester 2012/2013:
- Samstag, 16. Juni 2012 schriftlicher Test
- Samstag, 07. Juli 2012 mündliche Prüfung
Hinweis zu den erforderlichen Englischkenntnissen: siehe Internationalität/Auslandskontakte
Mit Bestehen der Zugangssprüfung werden Ihnen 180 ECTS-Punkte anerkannt. Zur Erreichung der zum Mastergrad erforderlichen 300 ECTS-Punkte benötigen Sie somit noch zusätzliche 30 ECTS-Punkte, die mit Sonderregelungen erworben werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Aufstiegsstipendium zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier.





