Zulassungsvoraussetzungen
Das Masterstudienprogramm steht grundsätzlich jedem erfolgreichen Absolventen einer Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder eines akkreditierten Studienganges nach Abschluss eines Erststudiums offen. Mit dem ersten Studienabschluss muss ein überdurchschnittliches
Ergebnis erreicht worden sein. Dabei gelten folgende besondere
Zugangsvoraussetzungen (Stand: Februar 2012):
- Motivationsschreiben
- Erster Studienabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis, d. h. Note 2,0 oder besser. (Bitte beachten Sie, dass die Notengrenze ab dem WS 2012/2013 auf 1,8 angehoben wird!)
- Auf die Abschlussnote wird ein Bonus von 0,5 gewährt, wenn im Laufe des Erststudiums eine Mindestpunktzahl von 20 ECTS in betriebswirtschaftlichen Modulen erreicht wurde. Über die Anrechenbarkeit der ECTS wird nach Vorlage der Bewerbungsunterlagen entschieden. Aufgrund dieser Regelung kann auch ein Abschluss mit einer Note von 2,5 (bzw. ab dem WS 2012/2013 von 2,3) zu einem Studienplatz im Master führen.
Bewerbungsfristen
Generell wird zwischen einem zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Verfahren unterschieden. Zulassungsfrei bedeutet, dass alle Bewerber, die die oben genannten Bewerbungsbedingungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden, selbst dann, wenn die Zielzahl von ca. 30 Studierenden im Master of Arts überschritten wird.
Bei dem Masterstudiengang am RheinAhrCampus handelt es sich um ein zulassungsfreies Studium. In der Regel ist eine Bewerbung bis zum Tag der Einführungsveranstaltung möglich. Zur Sicherheit prüfen Sie aber bitte die Fristen des jeweiligen Semesters auf der Seite des Studierendensekretariats.






