Exmatrikulation
Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit zum aktuellen oder zu einem zukünftigen Datum gestellt werden. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Hinweis für Studierende des Fachbereiches Betriebs- und Sozialwirtschaft vom Prüfungsamt über das Studierendensekretariat bei Exmatrikulationen im Prüfungsverfahren:
Für den Fall, dass Sie sich gegenwärtig im Prüfungsverfahren (Prüfungswiederholungspflicht/Anmeldungen) befinden, weisen wir Sie hiermit in Absprache mit dem Prüfungsamt vorsorglich daraufhin, dass diese Prüfung im Falle einer Exmatrikulation zur Bewerbung „Nicht Erschienen“/“Nicht Bestanden“/“5,0“ führt.
Wir fordern Sie daher auf, sich diesbezüglich mit dem Prüfungsamt (Frau Seifert 02642/932-305; seifert
rheinahrcampus.de) in Verbindung zu setzen.
ANTRAG zum download





